Deniz polisinden Adalar çevresinde 'deniz taksi' denetimi

Das Gericht erklärte am Dienstag, Polen habe zu Unrecht die Ehe des Paares nach deren Rückkehr nicht anerkannt und sich darauf berufen, dass polnisches Recht keine Eheschließung zwischen Personen gleichen Geschlechts zulasse.

Der Gerichtshof der Europäischen Union erklärte: „Diese Situation verletzt nicht nur die Freizügigkeit und das Aufenthaltsrecht, sondern auch das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens.“

In Polen, wo die Mehrheit der Bevölkerung katholisch ist, wurde der Kampf für LGBT+-Gleichberechtigung jahrelang von der Regierung als gefährliche ausländische Ideologie dargestellt. Die aktuelle Regierung arbeitet jedoch an einem Gesetzentwurf zur Regelung eingetragener Lebenspartnerschaften, einschließlich gleichgeschlechtlicher Partnerschaften.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erließ auf Ersuchen eines polnischen Gerichts eine verbindliche Entscheidung im Fall zweier Männer, die gegen die Weigerung protestierten, ihre deutsche Heiratsurkunde in polnische Register zu übertragen.

Das Paar, das 2018 in Berlin heiratete, wurde in den Gerichtsunterlagen nur mit Initialen angegeben. Ihr Anwalt lehnte eine Stellungnahme ab.

Das Gericht erklärte, EU-Bürger hätten die Freiheit, in andere Mitgliedstaaten umzuziehen und dort sowie nach ihrer Rückkehr ein „normales Familienleben“ zu führen.

Deutsche Nachrichtenagentur Wp Aktuell

 

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