EU verschiebt das Inkrafttreten der überarbeiteten Verordnung
Der Rat der Europäischen Union hat die Entscheidung bestätigt, das Inkrafttreten mehrerer Bestimmungen der 2024 überarbeiteten Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien (CLP) auf den 1. Januar 2028 zu verschieben.
Laut Mitteilung des Rates wurde die Entscheidung gebilligt, das Inkrafttreten zahlreicher überarbeiteter Bestimmungen der CLP-Verordnung von 2024 auf den 1. Januar 2028 zu verschieben.
Die Verschiebung umfasst alle Anwendungstermine der Übergangsbestimmungen, darunter Kennzeichnung, verpflichtende Formatierung, Werbung, Online- und Fernverkäufe sowie die Kennzeichnung von Zapfsäulen.
Diese Fristen, die insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen eine große Belastung darstellten, wurden vom 1. Juli 2026 und 1. Januar 2027 auf den 1. Januar 2028 verlegt. Die Verordnung bietet zudem zusätzliche Zeit für Verhandlungen über weitere Änderungen im zweiten Teil.
Deutsche Nachrichtenagentur Wp Aktuell