UN: Eingriff in das UNRWA-Gelände ist ein Verstoß gegen internationale Verpflichtungen
New York, 8. Dezember (Hibya) – Die Vereinten Nationen erklärten, dass das erzwungene Eindringen der israelischen Polizei in das UNRWA-Gelände in Ostjerusalem einen klaren Verstoß gegen die Unverletzlichkeit von UN-Einrichtungen darstellt.
Die UN berichteten, dass israelische Polizeikräfte und Kommunalbeamte in den frühen Morgenstunden gewaltsam in das UNRWA-Gelände in Ostjerusalem eingedrungen seien.
Während des Eingriffs wurden laut Erklärung Polizeimotorräder, Lastwagen und Gabelstapler auf das Gelände gebracht; sämtliche Kommunikation wurde unterbrochen und verschiedene Gegenstände – darunter Möbel und IT-Ausrüstung – beschlagnahmt. Außerdem sei die UN-Flagge eingeholt und durch eine israelische Flagge ersetzt worden.
UN-Beamte erklärten, dass dieses Vorgehen den Verpflichtungen Israels als Mitgliedstaat widerspreche, die Unverletzlichkeit der UN-Einrichtungen zu gewährleisten. Es wurde daran erinnert, dass nach Brandanschlägen, Einschüchterungen und Desinformationskampagnen im Jahr 2024 das UNRWA-Personal das Gelände räumen musste.
Die UN betonten, dass das Gelände trotz der Ereignisse den Status eines UN-Gebäudes behält, der gemäß internationalem Recht vor jeglicher Einmischung geschützt ist. Zudem wurde hervorgehoben, dass das Abkommen über die Vorrechte und Immunitäten der UN – dem Israel angehört – UN-Einrichtungen ausdrücklich von Durchsuchungen und Beschlagnahmungen ausnimmt.
Weiter wurde daran erinnert, dass der Internationale Gerichtshof die Pflicht Israels zur Zusammenarbeit mit UNRWA und anderen UN-Organisationen bekräftigt hat. Die UN warnten, dass der Vorfall eine ernste Herausforderung für das Völkerrecht darstellt und einen gefährlichen Präzedenzfall für die weltweite UN-Präsenz schaffen könnte.
Deutsche Nachrichtenagentur Wp Aktuell